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Themen

 

Der BABdW hat zu verschiedenen Themen Positionen entwickelt, die er gegenüber Politik, Behörden und einschlägigen Gremien vertritt. Der Bundesverband unterstützt seine Mitglieder bei der Argumentation vor Ort.

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Zentrale Forderungen

  • Bei allen Gesetzgebungsverfahren und Durchführungsverordnungen muss immer auch an die Menschen mit Beeinträchtigung gedacht werden, die sich nicht oder nur unzureichend selbst vertreten können, nicht beraten lassen oder verständlich machen können.

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  • Beeinträchtigte müssen überall in Deutschland gleiche Rechte haben und überall gleich behandelt werden!

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  • Ihren rechtlichen Betreuern muss deshalb Gehör geschenkt, deren Zusammenschlüsse müssen als Vertretungsorgane anerkannt werden. Rechtliche Betreuer sind die - in ihrer Tätigkeit gerichtlich kontrollierten - Assistenten, die auch die UN-BRK fordert. Sie sind ausschließlich dem Wohl ihrer Betreuten verpflichtet.

 

  • Den Bundesländern weniger Abweichungskompetenz zuzugestehen.

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  • Vollstationäre Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit schweren kognitiven oder mehrfachen Beeinträchtigungen, sind weiterhin unverzichtbar,

    • weil sie nur dort die notwendige Geborgenheit und Unterstützung finden können,

    • weil sie in der Regel selbst dort leben und - sofern dazu fähig - arbeiten wollen und

    • weil sie meist den Gegebenheiten auf dem 1. Arbeitsmarkt nicht gewachsen sind, bzw. die hierzu notwendige 1:1-Betreuung für alle völlig utopisch und keinesfalls finanzierbar wäre.

 

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Bundesteilhabegesetz (BTHG) Umsetzung, Einflussnahme

Der Vorstand des BABdW nimmt Stellung zum BTHG, um mit Forderungen und Anmerkungen die Aufmerksamkeit auf Festlegungen zu lenken, die in der aktuellen Fassung des Gesetzes zum Nachteil der Betroffenen wirken können.

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Unsere oben stehenden Forderungen für Menschen, die sich nicht oder nur völlig unzureichend selbst vertreten können, sind gemeinsam mit unseren Partnern in der "Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Angehörigen Vertretungen" (BAGuAV) entstanden; sie werden aber durch das BTHG, bzw. nach derzeitigem Stand der dort verankerten Weiterentwicklung durch die Bundesländer nicht nur nicht erfüllt, die Situation der von uns betreuten Menschen droht sich im Gegenteil künftig deutlich zu verschlechtern! Näheres lesen.

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Fortschreibung des Betreuungsrechts

UN-BRK und Deutsches Betreuungsrecht dürfen in der politischen Diskussion nicht künstlich und ideologisch gegeneinander ausgespielt werden, indem die komplizierten rechtlichen Festlegungen z.T. fehlinterpretiert werden.  Deutsches Betreuungsrecht erfüllt die Kriterien des General Comment für ein „support decision making regime“, wie es die UN-BRK fordert. Näheres lesen.

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Kognitiv Beeinträchtigte bei ärztlicher Versorgung

Für kognitiv Beeinträchtigte ist z.B. ein Krankenhausaufenthalt immer ein besonders einschneidendes Ereignis, auf das in aller Regel weder Krankenhäuser noch Einrichtungen besonders personell ausreichend eingestellt sind - das hat vermeidbare, ja gesetzwidrige "Notlösungen" (Sedierung, Fixierung) zur Folge.  

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Das Assistenzpflege-Gesetz muss endlich auch alle einbeziehen, die einen entsprechenden Bedarf haben - insbesondere schwer kognitiv und mehrfach Beeinträchtigte - und nicht nur die, die ihre Hilfe selbst organisieren können!

Näheres lesen.

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Vertretungen der Angehörigen in Einrichtungen

Im Spannungsfeld zwischen Beeinträchtigtern, den Mitarbeitern der Einrichtungen und den Angehörigen ehrenamtlichen rechtichen Betreuern müssen zum Wohle der Betroffenen überall Wege zum vertrauensvollen Meinungsaustausch und zur Mitwirkung vorhanden sein.

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Deshalb sind Angehörigen-Vertretungen in stationären Einrichtungen überall notwendig. Sie sollten in allen Bundesländern durch die entsprechende Gesetze gefordert, gefördert, zumindest aber ermöglicht werden! Näheres lesen.

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Der BABdW ist ein unabhängiger Bundesverband; er finanziert sich ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Daher bitten wir auch Sie, unsere Arbeit durch eine Spende zu unterstützen. Unsere Bankverbindung ist:
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BIC:    FFVBDEFF,  bei der Frankfurter Volksbank eG.

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Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch eine Spendenquittung.

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