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Assistenz im Krankenhaus

 

Als ich vor etwa einem halben Jahr das Thema „Assistenz im Krankenhaus „ in der Sitzung der Angehörigenvertretung ansprach, um zu berichten, dass der BABdW sich damit beschäftigt und für eine gesetzliche Regelung stark macht, war das Erstaunen groß. „Es läuft doch alles; wir wurden im Krankenhaus bereitwillig mit aufgenommen im Krankheitsfall des Angehörigen,“ erklärten sie.

 

Ich habe dann versucht, zu erläutern, dass da viel mehr dranhängt, als Kost und Logis und eine gesetzliche Regelung dringend erforderlich ist, um ggfs. einen Rechtsanspruch zu haben. Im September d.J. hat der Bundesrat beschlossen, dass - in bestimmten Fällen - die Kosten übernommen werden, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen während eines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus auf Unterstützung durch vertraute Personen angewiesen sind.

 

Die Regelungen treten ein Jahr nach Verkündung des Gesetzes in Kraft,- also Zeit, um Detailfragen zu klären. Ein weiteres Gesetzgebungsverfahren soll sich anschließen, das regelt, alle Menschen mit Beeinträchtigungen einzuschließen. Also, hier ist etwas in Bewegung gekommen. Nun liegt es auch an uns, dem BABdW e.V. die weitere Entwicklung zu begleiten und nicht aus den Augen zu verlieren. Es geht ja nicht nur darum, dass Angehörige und Betreuer eine solche Assistenz übernehmen, sondern auch Einrichtungen können Wohngruppenmitarbeiter entsenden, die dem Krankenhauspersonal mit Wort, Rat und Tat zur Seite stehen können.

 

Einrichtungsträger der Behindertenhilfe können sich die Personalkosten erstatten lassen, um ggfs. Ersatzpersonal, (wenn es denn verfügbar ist) zu beschäftigen. Auch andere Verbände kritisieren zu Recht, dass die Neuregelungen zu eng gefasst wurden! So sind dementiell Erkrankte Menschen mit Beeinträchtigung und Pflegebedarf von der neuen Unterstützungsleistung ausgeschlossen. Gerade dieser Personenkreis, für den sich der BABdW. einsetzt, bleibt also außen vor. Das kann uns nicht zufrieden stellen! Da jetzt alle neuen Gesetze einer Evaluierungspflicht unterliegen, bleibt zu hoffen, dass die Leistung weiterentwickelt wird. Der Gesundheitsminister hat ja erklärt, man wolle zunächst Erkenntnisse sammeln, um wie viele Personen es sich überhaupt handelt. Falsch ist m. E. Das Ganze schlecht zu reden!

 

Wenn der Hype um die Bundestagswahl abflaut und zum Regelbetrieb zurückgekehrt wird, werden wir bei den Beauftragten der Bundesländer anfragen, ob und wie an den Ausführungsverordnungen für dieses Gesetz gearbeitet wird. Wir stehen ja nicht allein, eine ganze Reihe anderer Wohlfahrts - und Selbsthilfeverbände haben sich zu Wort gemeldet und werden dies auch weiterhin tun.

 

M.P. 10/2021

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